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Guten Tag und herzlich willkommen auf meiner Website!

Sie suchen Rat, Beistand oder eine Prozessvertretung im Arbeitsrecht?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, Mitglied eines Betriebsrats oder Wahlvorstands für eine Arbeitnehmerwahl, sind Sie bei mir richtig!

Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter (Geschäftsführer, Vorstand etc.)?

Dann suchen Sie bitte weiter….

Martina vom Bruch

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Martina vom Bruch

Quirinsstraße 6
60599 Frankfurt
Telefon: 069 – 47 66 61
Mail: info@RA-vom-Bruch.de

Mein Tätigkeitsgebiet

Bereits seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 1995 bin ich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Bewusst habe ich mich darauf festgelegt, ausschließlich die Arbeitnehmerseite, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Wahlvorstände für Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Gewerkschaften, zu vertreten. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, angefangen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Ich unterstütze sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, fairen Arbeitsbedingungen und Kündigungsschutz.

Betriebsräte können mich für die verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beiziehen, gleich ob es um erforderliche Rechtsberatung, die Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungs- und Schlichtungsstellen oder sonstige kollektivrechtliche Fragen und Aufgaben geht. Mit einigen Betriebsratsgremien arbeite ich bereits seit mehr als 15 Jahren regelmäßig zusammen. Die Betriebe kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Unter ihnen finden sich beispielsweise Verkehrs-, Produktions-, Reinigungs- und Baubetriebe ebenso wie soziale Einrichtungen; manche der Betriebe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter, andere mehrere tausend.

Wahlangelegenheiten, sowohl aus dem Bereich der Betriebsrats-, JAV- und Schwerbehindertenvertretungswahl als auch dem Bereich der Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz, sind mein Spezialgebiet. Für Arbeitnehmerwahlen biete ich sowohl Wahlvorstandsschulungen an als auch die Begleitung durch mit als Sachverständige.

Seit dem Jahr 2000 bin ich regelmäßig als Referentin für Betriebsrätefortbildungen für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare tätig.

 

Beruflicher Werdegang

  • Schulbesuch in Rüsselsheim
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss mit dem 1. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt, Abschluss mit dem 2. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)
  • Ab Mai 1995 Juristin („Rechtssekretärin“) beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) – später DGB Rechtsschutz GmbH – in Suhl, Erfurt, Ludwigsburg, Stuttgart, Heidelberg und Mannheim
  • Ab April 2000 Rechtsanwältin, in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Frankfurter Nordend
  • Seit April 2001 Referentin der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
  • Seit Juli 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Seit Juni 2008 in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Aytül Otters und Rechtsanwalt Kai Haenel in Frankfurt-Sachsenhausen

 

 Mitgliedschaften

  • Deutscher AnwaltVerein e.V.
  • Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
  • Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
  • Fachanwalt Forum Arbeitsrecht
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt