![]() |
Martina vom Bruch
Beruflicher Werdegang
Bereits seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit bin ich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Bewusst habe ich mich darauf festgelegt, ausschließlich die Arbeitnehmerseite, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Wahlvorstände für Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Gewerkschaften, zu vertreten. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Betriebsräte können mich für die verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beiziehen, gleich ob es um erforderliche Rechtsberatung, die Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungsstellen oder sonstige kollektivrechtliche Fragen und Aufgaben geht. Mit einigen Betriebsratsgremien arbeite ich bereits seit mehr als 15 Jahren regelmäßig zusammen. Die Betriebe kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Unter ihnen finden sich beispielsweise Verkehrs-, Produktions-, Reinigungs- und Baubetriebe ebenso wie soziale Einrichtungen; manche der Betriebe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter, andere mehrere tausend. Wahlangelegenheiten, sowohl aus dem Bereich der Betriebsratswahl als auch dem der Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer, sind mein Spezialgebiet.
|