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Martina vom Bruch

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Martina vom Bruch

Martina vom Bruch

 


Beruflicher Werdegang 

  • Schulbesuch in Rüsselsheim

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss mit dem 1. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)

  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt, Abschluss mit dem 2. Staatsexamen (Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)

  • Ab Mai 1995 Juristin (Rechtssekretärin) beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) - später DGB Rechtsschutz GmbH - in Suhl, Erfurt, Ludwigsburg, Stuttgart, Heidelberg und Mannheim

  • Seit April 2000 Rechtsanwältin, Gründung einer Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Frankfurter Nordend

  • Seit Juli 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht

  • Juni 2008 Umzug in die Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Aytül Otters und Rechtsanwalt Kai Haenel in Frankfurt-Sachsenhausen

    Mitgliedschaften

Bereits seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit bin ich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Bewusst habe ich mich darauf festgelegt, ausschließlich die Arbeitnehmerseite, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Wahlvorstände für Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Gewerkschaften, zu vertreten. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Betriebsräte können mich für die verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beiziehen, gleich ob es um erforderliche Rechtsberatung, die Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungsstellen oder sonstige kollektivrechtliche Fragen und Aufgaben geht. Mit einigen Betriebsratsgremien arbeite ich bereits seit mehr als 15 Jahren regelmäßig zusammen. Die Betriebe kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Unter ihnen finden sich beispielsweise Verkehrs-, Produktions-, Reinigungs- und Baubetriebe ebenso wie soziale Einrichtungen; manche der Betriebe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter, andere mehrere tausend.

Wahlangelegenheiten, sowohl aus dem Bereich der Betriebsratswahl als auch dem der Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer, sind mein Spezialgebiet.