
Rechtsanwältin
Martina vom Bruch
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Seit 1995 vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften im Arbeitsrecht.
Sie suchen Rat, Beistand oder Prozessvertretung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit
Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, Mitglied eines Betriebsrats oder Wahlvorstands für eine Arbeitnehmerwahl, sind Sie bei mir richtig. Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter (Geschäftsführer)? Dann suchen Sie bitte weiter.
Leistungen
Betriebsräte
Beratung und Vertretung von Betriebsräten
Kündigungsschutz
Vertretung bei Kündigungen und Abmahnungen
Arbeitsverhältnis
Prüfung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen
Arbeitnehmerwahlen
Betriebsratswahlen, Aufsichtsratswahlen, JAV- und SBV-Wahlen
Über mich
Mein Tätigkeitsgebiet
Bereits seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 1995 bin ich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Bewusst habe ich mich darauf festgelegt, ausschließlich die Arbeitnehmerseite, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Wahlvorstände für Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Gewerkschaften, zu vertreten. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, angefangen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Ich unterstütze sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, fairen Arbeitsbedingungen und Kündigungsschutz.
Betriebsräte können mich für die verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beiziehen, gleich ob es um erforderliche Rechtsberatung, die Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungs- und Schlichtungsstellen oder sonstige kollektivrechtliche Fragen und Aufgaben geht. Mit einigen Betriebsratsgremien arbeite ich bereits seit mehr als 20 Jahren regelmäßig zusammen. Die Betriebe kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Unter ihnen finden sich beispielsweise Verkehrs-, Produktions-, Reinigungs- und Baubetriebe ebenso wie soziale Einrichtungen; manche der Betriebe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter, andere mehrere tausend.
Wahlangelegenheiten, sowohl aus dem Bereich der Betriebsrats-, JAV- und Schwerbehindertenvertretungswahl als auch dem Bereich der Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz, sind mein Spezialgebiet. Für Arbeitnehmerwahlen biete ich sowohl Wahlvorstandsschulungen an als auch die Begleitung durch mich als Sachverständige.
Seit dem Jahr 2000 bin ich regelmäßig als Referentin für Betriebsrätefortbildungen für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare tätig.
Beruflicher Werdegang
in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Aytül Otters und Rechtsanwalt Kai Haenel in Frankfurt-Sachsenhausen
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht bei W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG
Rechtsanwältin, in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Frankfurter Nordend
Juristin ("Rechtssekretärin") beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) – später DGB Rechtsschutz GmbH – in Suhl, Erfurt, Ludwigsburg, Stuttgart, Heidelberg und Mannheim
Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt, Abschluss mit dem 2. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)
Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss mit dem 1. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)
Schulbesuch in Rüsselsheim
Mitgliedschaften
Deutscher Anwaltverein
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Unsere Bürogemeinschaft

Martina vom Bruch
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
Unser Team
Unterstützung erhalten wir von unserem Team von Rechtsanwaltsfachangestellten und Büromitarbeitern im Sekretariat.
Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei Martina vom Bruch
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