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Rechtsanwältin Martina vom Bruch

Rechtsanwältin
Martina vom Bruch

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seit 1995 vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften im Arbeitsrecht.

25+ Jahre Erfahrung
Frankfurt am Main
069 – 47 66 61

Sie suchen Rat, Beistand oder Prozessvertretung in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind, Mitglied eines Betriebsrats oder Wahlvorstands für eine Arbeitnehmerwahl, sind Sie bei mir richtig. Sind Sie Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter (Geschäftsführer)? Dann suchen Sie bitte weiter.

Leistungen

Betriebsräte

Beratung und Vertretung von Betriebsräten

Kündigungsschutz

Vertretung bei Kündigungen und Abmahnungen

Arbeitsverhältnis

Prüfung von Arbeitsverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen

Arbeitnehmerwahlen

Betriebsratswahlen, Aufsichtsratswahlen, JAV- und SBV-Wahlen

Über mich

Mein Tätigkeitsgebiet

Bereits seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 1995 bin ich auf das Gebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Bewusst habe ich mich darauf festgelegt, ausschließlich die Arbeitnehmerseite, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Wahlvorstände für Betriebsrats- und Aufsichtsratswahlen sowie Gewerkschaften, zu vertreten. Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, angefangen von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis. Ich unterstütze sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, fairen Arbeitsbedingungen und Kündigungsschutz.

Betriebsräte können mich für die verschiedensten betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beiziehen, gleich ob es um erforderliche Rechtsberatung, die Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren, Einigungs- und Schlichtungsstellen oder sonstige kollektivrechtliche Fragen und Aufgaben geht. Mit einigen Betriebsratsgremien arbeite ich bereits seit mehr als 20 Jahren regelmäßig zusammen. Die Betriebe kommen dabei aus den unterschiedlichsten Branchen. Unter ihnen finden sich beispielsweise Verkehrs-, Produktions-, Reinigungs- und Baubetriebe ebenso wie soziale Einrichtungen; manche der Betriebe beschäftigen weniger als 20 Mitarbeiter, andere mehrere tausend.

Wahlangelegenheiten, sowohl aus dem Bereich der Betriebsrats-, JAV- und Schwerbehindertenvertretungswahl als auch dem Bereich der Aufsichtsratswahlen der Arbeitnehmer nach dem Drittelbeteiligungs- oder Mitbestimmungsgesetz, sind mein Spezialgebiet. Für Arbeitnehmerwahlen biete ich sowohl Wahlvorstandsschulungen an als auch die Begleitung durch mich als Sachverständige.

Seit dem Jahr 2000 bin ich regelmäßig als Referentin für Betriebsrätefortbildungen für arbeits- und betriebsverfassungsrechtliche Seminare tätig.

Beruflicher Werdegang

Seit 2008

in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Aytül Otters und Rechtsanwalt Kai Haenel in Frankfurt-Sachsenhausen

Seit 2004

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Seit 2001

Referentin für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht bei W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG

2000

Rechtsanwältin, in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Fachanwälten für Arbeitsrecht im Frankfurter Nordend

1995

Juristin ("Rechtssekretärin") beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) – später DGB Rechtsschutz GmbH – in Suhl, Erfurt, Ludwigsburg, Stuttgart, Heidelberg und Mannheim

Referendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt, Abschluss mit dem 2. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)

Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss mit dem 1. Staatsexamen (Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht)

Schulbesuch in Rüsselsheim

Mitgliedschaften

Deutscher Anwaltverein

Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.

Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Unsere Bürogemeinschaft

Martina vom Bruch

Martina vom Bruch

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Aytül Otters

Aytül Otters

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kai Haenel

Kai Haenel

Rechtsanwalt

Unser Team

Unterstützung erhalten wir von unserem Team von Rechtsanwaltsfachangestellten und Büromitarbeitern im Sekretariat.

Kontakt

Rechtsanwaltskanzlei Martina vom Bruch

Hinweis: Durch die bloße Übermittlung von Nachrichten per E-Mail oder auf anderem Wege an uns kommt kein Mandatsverhältnis zustande.